AGB Stand März 2020

1. Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind Grundlage aller unserer Verträge über Lieferungen und Leistungen mit unseren Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Unsere AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Unsere Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Falle Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach
Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote, Preise, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Angebotene Preise verstehen sich in EUR als Nettopreise ab Herstellung Ort, ausschließlich aller Nebenkosten und -leistungen. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Verträge kommen mit Annahme von Bestellungen oder durch unsere Auftragsbestätigung, auch auf elektronischem Wege, sowie die Ausführung von Lieferungen zustande. Stornierungen von Bestellungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Tri-Poli GmbH und werden in jedem Fall mit Stornierungskosten in Höhe von mindestens 30% des Nettowarenwertes der Bestellung belegt. Bei Sonderanfertigungen betragen die Stornierungskosten mindestens 60% des Nettowarenwertes der Bestellung. Nach Vertragsschluss eintretende Änderungen von wesentlichen Kalkulations-Faktoren (z. B. Änderung der Rohstoffpreise bzw. der Preise für Vormaterial) führen zu einer nachträglichen Preisänderung auch ohne Zustimmung unserer Kunden.

3. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich per Vorkasse zu zahlen. Nach Absprache gewähren wir 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt oder nach 30 Tagen netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Rechte zur Zurückbehaltung und Aufrechnung stehen dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferung, Gefahrtragung, Abnahme

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab unserem Herstellungsort auf Gefahr und Kosten des Kunden. Falls der Kunde Versendung der zu liefernden Ware wünscht (Versendungskauf), behalten wir uns das Recht vor, den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl. Ist im Falle vereinbarter und
bedingungsgemäß durchgeführter Abnahme die Anlieferung der abgenommenen Ware aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen nicht möglich, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware auf Rechnung des Kunden bestmöglich zu verkaufen. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über, ansonsten mit der Übergabe der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend, wobei für sie die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend gelten.

5. Lieferzeit, Höhere Gewalt, Vorkasse

Für Einhaltung der Lieferzeit übernehmen wir – sofern nicht individuell und ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird – keine Gewähr; Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug bestimmen sich unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei für den Eintritt des Lieferverzuges in jedem Falle eine Mahnung durch den Käufer erforderlich ist. In allen Fällen höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten, wie auch bei erheblicher Erschwerung der Vertragserfüllung (Beschaffung von Rohmaterial, Arbeitermangel oder dergleichen) sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer entsprechenden Anlaufzeit zu verlängern. Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Liefer-Unmöglichkeit steht der gesetzlich geregelten Unmöglichkeit gleich, jedoch unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen; der Kunde ist innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnis von der Unmöglichkeit zu unterrichten. Innerhalb der Liefertermine sind wir berechtigt, Teil-Lieferungen zu erbringen und abzurechnen. Die Lieferungen können auch nach vorheriger Auftragsbestätigung von vorheriger Zahlung abhängig gemacht werden, wenn der Kunde mit früher fälligen Zahlungen im Verzug ist, über ihn negative Auskünfte bekannt werden oder unser Kreditversicherer die Deckung verweigert oder rückgängig macht.

6. Gewährleistung, Beanstandungen, Schadensersatz

Gelieferte Ware hat der Kunde sofort nach Erhalt zu überprüfen und Beanstandungen spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen, bei versteckten Mängeln 3 Werktage nach Feststellung des Mangels, aber innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Außerdem sind wir telefonisch sofort zu unterrichten, damit eine Überprüfung der Beanstandung durch uns erfolgen kann. Nach Ablauf dieser Fristen und im Falle, dass uns die Überprüfung nicht rechtzeitig ermöglicht worden ist, sind jegliche Ansprüche und Rechte in Bezug auf den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Nach durchgeführter förmlicher Abnahme der Lieferung – sofern eine solche vereinbart wurde – ist die Geltendmachung von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen. Abweichungen der Lieferung vom Angebot, die den Verwendungszweck nur unerheblich beeinträchtigen, sind von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen. Bei Nachbestellungen kann für die Farbgleichheit von Stoffen und Materialien keine Gewähr übernommen werden. Bei rechtzeitig erhobenen, begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl die Ware nachbessern, kostenlosen Ersatz gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung leisten oder eine Gutschrift erteilen. Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen sind sie auf höchstens 20 % des Netto-Wertes der Lieferung beschränkt. Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen verjähren auch alle anderen Ansprüche gegen uns. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung wirksam.

7. Eigentumsvorbehalt, Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verbindung/Vermischung

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kauf- und/oder Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß der vorstehenden Regelung zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die vorstehend in Sätzen 1 und 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Vorbehaltsware ist vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte und Ansprüche aus den Versicherungen sind mit Auslieferung der Ware an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretungen an.

8. Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Falle unberührt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Krefeld, für alle Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten und den übrigen in § 29 Abs. 2 ZPO bezeichneten Personen ist das Amtsgericht Krefeld ausschließlich örtlich und sachlich zuständig, vorbehaltlich unseres Rechts, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Krefeld ist auch Gerichtsstand, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

Krefeld, März 2020

Tri-Poli Kontakt Tel.: 02151/5189366 info@tri-poli.de