Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen gelten die nachfolgenden AGB.

Verwendet der Vertragspartner entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande mit der TriPoli GmbH.

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.

Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung seitens der TriPoli GmbH zustande. Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Produktbeschreibung

Auf die Geltung der jeweiligen Produktbeschreibung als wesentlicher Bestandteil des Vertrages wird hingewiesen.

4.2 Produktbilder

Unbeschadet Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte möchten wir Sie auf die nachfolgenden Besonderheiten hinweisen. Bei Unsicherheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

Aufgrund individueller Bildschirmkonfigurationen (z.B. Auflösung und Helligkeit) sind geringfügige Abweichungen zwischen den dargestellten und den tatsächlichen Produktfarben möglich.

Bei Holzprodukten sind natürliche Abweichungen hinsichtlich Maserung, Struktur und Farbe des Holzes möglich.

4.3 Nutzungsrecht

Die von uns zur Erfüllung des Auftrags gegebenenfalls erstellten Skizzen, Entwürfe, Vorerzeugnisse etc. sind rechtlich geschützt. Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zu ihrer Nutzung zum Zwecke der Auftragserfüllung in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.

5. Anforderungen und Umgang mit Kundeninhalten

5.1 Anforderungen

Sofern für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, dass Sie uns Inhalte (z.B. Texte, Daten, Dateien) übermitteln, richten sich die hierfür bestehenden technischen Möglichkeiten sowie die gegebenenfalls geltenden Anforderungen nach der jeweiligen Produktbeschreibung.

Sie sind für den Inhalt einschließlich der Rechtmäßigkeit und der Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Inhalte ausschließlich verantwortlich. Wir nehmen keine inhaltlich-redaktionelle Prüfung vor Ausführung des Auftrags vor.

5.2 Einhaltung des geltenden Rechts

Die Inhalte sowie die daraus zu erstellenden Erzeugnisse müssen stets im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen stehen. Insbesondere dürfen sie keine Rechte und Ansprüche Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte) verletzen sowie keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen sittenwidrigen oder verfassungsfeindlichen Inhalte aufweisen bzw. Zwecken dienen.

5.3 Freistellung

Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung durch uns geltend machen können. Sie übernehmen hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht von Ihnen zu vertreten ist. Sie sind verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

5.4 Rücktrittsvorbehalt

Wir behalten uns vor, den Auftrag abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die von Ihnen hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen oder ein diesbezüglicher begründeter Verdacht vorliegt. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, jugendgefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

6. Lieferbedingungen

6.1 Liefergebiet

Wir liefern innerhalb Deutschlands.

6.2 Versandkosten

Zu den angegebenen Produktpreisen kommen die jeweiligen Versandkosten hinzu.

6.3 Lieferoptionen

Wir versenden die Produkte an die angegebene Lieferadresse.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Produkte ist leider nicht möglich.

6.4 Lieferung per Spedition

Terminvereinbarung

Bei Speditionslieferungen setzt sich das von uns beauftragte Speditionsunternehmen zum Zwecke der Vereinbarung eines Liefertermins mit Ihnen in Verbindung.

Lieferort, Liefermodalitäten

Die Lieferung der Produkte erschöpft sich in dem Transport zum ersten öffentlichen Bordstein der vereinbarten Lieferanschrift. Die Lieferung beinhaltet nicht die Entladung, die Lieferung in bestimmte Räumlichkeiten oder die Montage und/oder die Installation der bestellten Produkte, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Mitwirkung des Empfängers

Die Entladung und der gegebenenfalls notwendige anschließende Weitertransport der Produkte erfolgen, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, allein durch den Empfänger.

7. Bezahlung

7.1 Preise

Es gelten grundsätzlich die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung.

Preisanpassungen aufgrund und gemäß individuell vereinbarter Preisanpassungsklauseln bleiben möglich.

7.2 Mindermengenzuschlag/Mindermengengebühr

Bei bestimmten Produkten erheben wir bei Bestellungen, welche ein bestimmtes Bestellvolumen unterschreiten, einen Mindermengenzuschlag bzw. eine Mindermengengebühr. Sofern einschlägig wird auf diese Besonderheit, den betreffenden Grenzwert und die betreffende Höhe der Mehrkosten jeweils vor Vertragsschluss von uns hingewiesen.

7.3 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig, sofern sich kein späterer Zeitpunkt aus dem Vertrag ergibt.

Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt (verlängert)

Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur vollständigen Begleichung aller sonstigen Forderungen gegen den Vertragspartner aus einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum bzw. Eigentum unseres Lieferanten.

Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder, soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Der Käufer ist bis auf Widerruf dieser Befugnis (siehe unten) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:

Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.

Der Käufer tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (siehe vorheriger Absatz) zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die gemäß Absatz 2 dieses Abschnitts aufgeführten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Käufers vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 dieses Abschnitts geltend machen, verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen. Sofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 dieses Abschnitts geltend machen, können wir vom Käufer die Bekanntmachung der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis des Käufers sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

9. Transportschäden und Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf Sie über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde.

10. Gewährleistung und Garantien

10.1 Mängelhaftungsrecht

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)

  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Einschränkungen

Es gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Hinweis gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

10.2 Garantien

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt.

11. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

12. Abtretungsverbot

Ansprüche gegen uns können grundsätzlich nicht abgetreten werden, sofern nicht im Einzelfall Ihre berechtigten Belange unsere schützenswerten Interessen überwiegen oder wir der Abtretung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Eine im Einzelfall zulässige Abtretung muss uns in jedem Fall unverzüglich, bestenfalls bereits im Voraus, angezeigt werden.

13. Aufrechnungsverbot

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden grundsätzlich nur zu, soweit Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden, welche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie der Anspruch, gegen den aufgerechnet wird.

14. Schlussbestimmungen

Für Verträge mit uns gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen ist unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Tri-Poli Kontakt Tel.: 02151/5189366 info@tri-poli.de